Bürgerinformationen

Brandgefahren im Haushalt? Wer denkt schon so wirklich darüber nach!

Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Bürgerinformationen aufmerksam durch, damit Sie die Gefahrenschwerpunkte in Ihrem Haushalt kennenlernen können. Die Sicherheitstipps informieren über die Möglichkeit zur Verhütung von Gefahren, die im alltäglichen Leben vorkommen können, und wie Sie geeignete Gegenmaßnahmen treffen können.

Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Sicherheit ist unser Ziel!

Beachten Sie daher bitte unsere Sicherheitstipps!

Clipart @ Feurian

Bahnstrom Oberleitungen

Gleise und Wagons sind tabu; sucht euch was anderes!

 

Immer wieder kommt es zu schweren Stromunfällen mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen. Doch was bewegt Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, auf Bahnwagons zu klettern und somit den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 m zu den Oberleitungen zu unterschreiten?

Die Ursachen sind sehr vielseitig und umfassen unter anderem: Mutproben, Suche nach dem Adrenalinkick, Leichtsinn durch Alkoholgenuss, S-Bahn Surfing oder Sterne angucken auf einem idyllischen Wagon. 

Himmelslaternen

 

Die Oberleitung (Fahrleitung) führt den elektrisch angetriebenen Triebfahrzeugen den notwendigen Strom zu. Die Regelhöhe der Oberleitung bei der Deutsch Bahn beträgt 5,5 m, bei Hochgeschwindigkeitsstrecken 5,3 m und bei unterirdischen S-Bahnen 4,8 - 6,5 m. Dabei trägt die Oberleitung eine Wechselspannung von 15.000 Volt bei einer Frequenz von 16,7 Hertz. Der Strom wird vom Stromabnehmer der Triebfahrzeuge von der Oberleitung abgenommen. Der Stromkreis schließt sich wieder über die Schiene als Rückleiter. Der Bahnstrom in den Oberleitungen fließt immer, egal ob gerade ein Zug fährt oder nicht!

Der einzuhaltende Schutzabstand beträgt bei einer Netz-Nennspannung von 1.000 - 110.000 Volt gemäß der DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) einen Abstand von 3 m. Dieser darf von elektrotechnisch unterwiesenen Personen nach VDE 015-100 - Betrieb elektrischer Anlagen (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) bis auf 1,5 m reduziert werden. Der Schutzabstand darf erst unterschritten werden, wenn die Spannung abgeschaltet ist und danach zusätzlich alle beteiligten Leitungen (mit einer Erdungsstange, die zuvor mit einer Klemme mit der Schiene verbunden wurde) geerdet bzw. kurzgeschlossen sind. Diese Erdung wird durch den Bahnmanager oder geschulte Personen durchgeführt, sobald eine bestätigte Abschaltung der Spannung vorliegt.

Unterschreitet man den Mindestabstand von 1,5 m, dann schlägt ein Lichtbogen von ca. 15.000 Volt auf den menschlichen Körper über. Dazu muss man die Oberleitung noch nicht mal berühren.

Weitere Informationen stellt die Bundespolizei in ihrem Flyer zum Thema Bahnstrom zur Verfügung.

 

 

Medizinische Folgen

Der Strom tritt in den Körper ein und hinterlässt auf seinem Weg im Körper schwere, teils irreparable Schäden, bevor der Strom den Körper wieder verlässt.

Mögliche Folgen eines Stromschlages:

  • Schwerste Verbrennungen 2. – 4. Grades, denen viele Operationen mit Hauttransplantationen oder sogar Amputationen von Gliedmaßen folgen.
  • Durch den Stromschlag wird Hitze erzeugt, die Gewebe verbrennt/verkocht und zerstört (60-75 % Wasseranteil im menschlichen Körper).
  • Herzrhythmusstörungen (Kammerflimmern) und Asystolie (Herzstillstand)
  • Muskelschädigungen in Folge sehr starker Muskelkontraktionen, die bis zu Knochenbrüchen führen können.
  • Schäden am zentralen Nervensystem mit Krampfanfällen, Bewusstseinsstörungen oder Bewusstlosigkeit
  • Beeinträchtigung der Nierenfunktion bis hin zum Nierenversagen

 

 

Sicherheitstipps

  • Setzen Sie einen Notruf ab wenn jemand einen Stromschlag erlitten hat, und informieren Sie umgehend die Polizei, wenn sich jemand auf einem Bahnwagon befindet.
  • Betreten Sie nicht die Gleisanlagen und halten Sie in jedem Fall den Schutzabstand von mind. 3 m zur Oberleitung ein, solange bei den Gleisanlagen der Strom nicht abgeschaltet ist.
  • Bringen Sie sich nicht in Gefahr, indem Sie einer verunfallten Person helfen wollen. Was Sie jedoch tun können ist den Notruf abzusetzen und die Rettungskräfte einzuweisen.

 

 

Gesetzeslage

Hier haben wir nur ein paar der Gesetzestexte aufgeführt, die mit diesem Thema in Verbindung stehen. Weitere Auskünfte kann Ihnen Ihr Rechtsbeistand des Vertrauens mitteilen.

 

Strafgesetzbuch - StGB

§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
  1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
  2. Hindernisse bereitet,
  3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
  4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
 
(2) Der Versuch ist strafbar.
 
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

1. in der Absicht handelt,

a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder

b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder

2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

 
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
 
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  

Eisenbahnbau- und Betriebsordnung - EBO

§ 62 - Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge

(1) Die Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, als sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt.
(2) Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet, es sei denn, dass dies zur Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen worden ist.

 

§ 63 Verhalten auf dem Gebiet der Bahnanlagen

(2) Von den Gleisen ist ein genügender Abstand zu halten. Geschlossene Absperrungen an Übergängen für Reisende gelten als Verbot, die Gleise zu überschreiten, auch wenn die Absperrungen zwischen oder hinter den Gleisen angebracht sind.

 

§ 64 Beschädigen der Bahn und betriebsstörende Handlungen

Es ist verboten, Bahnanlagen, Betriebseinrichtungen oder Fahrzeuge zu beschädigen oder zu verunreinigen, Schranken oder sonstige Sicherungseinrichtungen unerlaubt zu öffnen, Fahrthindernisse zu bereiten oder andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlungen vorzunehmen.

 

 

Videos

 

 

 

Blaulicht & Martinhorn

Wie verhalte ich mich richtig?

 

Sicher wurden auch Sie schon mal als Verkehrsteilnehmer durch eine Blaulichtfahrt der Rettungskräfte überrascht.

Bei Einsatzfahrten von Rettungskräften, die zur Rettung von Menschen, Tieren, Sachwerten und Umwelt gerufen werden, ist ein Rettungsfahrzeug nur vorschriftsmäßig mit Blaulicht und Einsatzhorn unterwegs. Nur dann können diese Einsatzfahrzeuge ihre Weg-/Sonderrechte nach der StVO in Anspruch nehmen.

Dieser Grundsatz gilt auch bei nächtlichen Fahrten. Es ist uns bewusst, dass einige Mitbürger / Mitbürgerinnen bei nächtlichen Einsatzfahrten aus dem Schlaf gerissen werden und sich fragen, ob dieser Lärm nun wirklich nötig sei.

Aus rechtlichen und versicherungstechnischen Gründen wollen wir, die dieses Amt freiwillig ausüben, immer auf der sicheren Seite stehen.

Mehr Informationen zur Geschichte des Blaulichts und Martinhorn finden Sie unter Historisches Blaulicht & Martinhorn.

Blaulicht 2016

 

Wenn ein Martinhorn zu hören ist muss den Rettungskräften umgehend der Weg frei gemacht und eine Rettungsgasse gebildet werden. Bitte beachten Sie auch das Infoblatt des ADAC: Blaulicht und Martinhorn - was tun?

Rettungsgasse

 

 

Sicherheitstipps

  • Ruhe bewahren! Woher kommen die Sondersignale? In welcher Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge? Wie viele Fahrzeuge sind es?
  • Die Fahrbahn freigeben, Geschwindigkeit verringern, Blinker setzen, an den rechten Fahrbahnrand fahren und gegebenenfalls am rechten
  • Fahrbahnrand anhalten. Dies gilt auch bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen.
  • Beachten Sie, dass weitere Einsatzfahrzeuge folgen können.
  • Bei Stau eine Gasse bilden.
  • Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern, das Einsatzfahrzeug überholen und einscheren lassen.
  • Langsam fahrende Einsatzfahrzeuge nicht überholen.
  • Bei roter Ampel bleiben Sie nicht stehen. Fahren Sie langsam auf die Verkehrsinsel oder fahren sie über die Haltelinie und tasten Sie sich in die Kreuzung hinein.
  • Im Auto oder LKW die Musik nicht zu laut drehen und öfters mal in die Spiegel schauen, damit Sie die Einsatzfahrzeuge rechtzeitig hören und sehen.
  • Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.

 

 

Videos

 

 

Brandgefahr in der Küche

Was kann in der Küche anbrennen außer dem Essen?

 

Die Küche kann zu einer Brandgefahr werden. Dies muss nicht sein, wenn Sie folgende Sicherheitstipps beachten:

Brand3

 

 

Sicherheitstipps

  • Verlassen Sie die Küche nicht, wenn Sie auf einer Herdplatte Öl oder Fett erhitzen: Überhitztes Öl entzündet sich selbst.
  • Schalten Sie die Kochplatten aus, wenn Sie über längere Zeit die Wohnung verlassen (Einkaufen, Waschküche etc.).
  • Andere elektrische Geräte wie Eierkocher oder Kaffeemaschinen werden ebenfalls häufig vergessen und können so einen Brand verursachen. Stellen Sie sie sicherheitshalber auf eine nicht brennbare Unterlage.
  • Stellen Sie nie brennbare Materialien auf eine ausgeschaltete Herdplatte. Kinder könnten in einem unbeaufsichtigten Moment die Platte einschalten.
  • Stellen Sie die Temperatur der Herdplatte zurück, wenn das Telefon klingelt. Das Gespräch könnte Sie länger als gedacht vom Kochen ablenken.
  • Kerzenwachs, Paraffin und andere leicht entzündbare Stoffe nur im Wasserbad erhitzen.
  • Filter von Dunstabzugshauben sollten regelmäßig gewechselt werden, denn sie sättigen sich im Lauf der Zeit mit brennbaren Fetten. Verwenden Sie niemals brennbare Flüssigkeiten zum Reinigen der Dunstabzugshauben und flambieren Sie nicht unter ihnen.
  • Die Filter der Dunstabzugshauben sind regelmäßig zu überprüfen.

 

 

Brandstiftung durch Kinder

Kinder und das Spiel mit dem Feuer!

 

Kinder kennen keine Brandgefahren. Im Gegenteil, sie lieben sogar das Spiel mit dem Feuer. Jährlich entstehen mehrere hundert Brände, weil Kinder aus Unkenntnis und Unvorsichtigkeit mit Zündhölzern, Kerzen, Feuerzeugen oder Feuerwerksartikeln spielen. Dabei werden Menschenleben bedroht und unersetzbare Werte vernichtet.

Der hohen Zahl von Brandstiftungen durch Kinder und damit der Gefahr, dass zündelnde Kinder leichtfertig ihr eigenes Leben und das Unbeteiligter aufs Spiel setzen, kann nur durch eine sinnvolle Aufklärungsarbeit entgegengewirkt werden. Kinder müssen den Umgang mit Feuer lernen. Diese Aufgabe kann nicht durch Verbote gelöst werden.

Angesprochen sind in erster Linie die Eltern, da sie für das Tun und Lassen ihrer Kinder die Verantwortung tragen. Die Aufklärung über die Gefahren des Feuers muss deshalb schon frühzeitig im Elternhaus beginnen. Darüber hinaus wird mittlerweile in vielen Kindergärten, Grund- und weiterführenden Schulen durch die Feuerwehren eine Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung angeboten. Diese Veranstaltungen sind inhaltlich auf das Alter der Teilnehmer abgestimmt und bauen systematisch aufeinander auf.

Brandstiftung1 Abraumfeuer2   Brandstiftung2Brandstiftung2

 

  

Sicherheitstipps

  • Die Erziehung zum vorsichtigen Umgang mit dem Feuer beginnt bereits beim kleinen Kind und ist eine dauernde Aufgabe.
  • Aufklärung ist wirkungsvoller als jedes Verbot. Das Kind muss die Gefahr des Feuers erleben und verstehen. Diese psychologische Einstimmung zum vorsichtigen Umgang mit Feuer ist die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme gegen Brände jeder Art. Sie wird den Menschen auf seinem ganzen Lebensweg begleiten.
  • Auf die Worte nicht, nie oder keine sollten Sie verzichten, da diese Wörter sich in unserem Unterbewusstsein einprägen und genau das Gegenteil von dem bewirken, was man erreichen möchte.
  • Um den kindlichen Spiel- und Nachahmungstrieb zu befriedigen, Kinder unter Aufsicht den richtigen Umgang mit Streichhölzern, Feuerzeug oder Kerze beibringen. Die Unterweisung sollte sich an der geistigen Aufnahmefähigkeit, der Gemütsart und der Geschicklichkeit des Kindes orientieren.
  • Eltern und Erzieher sollen den Kindern im Umgang mit dem Feuer ein verantwortungsbewusstes Vorbild sein.
  • Denken Sie daran, dass Kinder vor allem in Gruppen unberechenbar handeln.
  • Streichhölzer und Feuerzeuge nicht achtlos herumliegen lassen. Bewahren Sie diese so auf, dass Kinder keinen Zugriff haben.
  • Üben Sie mit Ihren Kindern den richtigen Umgang mit Streichhölzern und Feuerzeugen unter Aufsicht von Erwachsenen. Legen Sie dabei Regeln fest, die für die Kinder verbindlich sind.
  • Kleinkinder niemals bei offenem Licht unbeaufsichtigt lassen.
  • Halten Sie feuergefährliches „ Spielzeug“ von kleinen Kindern fern.
  • Mit strikten Verboten, Abschreckung oder Angst erreichen Eltern nur den gegenteiligen Effekt, denn sie wecken nicht nur die Neugier, sondern auch den Trotz des Kindes mit der Konsequenz, dass das Kind in aller Heimlichkeit zündelt. Und gerade das ist die größte Gefahr.
  • Vereinbaren Sie mit ihren Kindern, welche Maßnahmen bei Ihnen zu Hause im Falle eines Notfalles notwendig sind. Probieren Sie auch, wie Sie und Ihre Familienmitglieder das Haus verlassen können, wenn es dunkel ist, denn wenn es brennt, kann es auch sein, dass der Strom ausfällt.
  • Üben Sie mit den Kindern das Absetzen eines Notrufs.
  • Schließen Sie gerade in Mehrfamilienhäusern die Zugänge zum Dachboden und Keller sorgfältig ab. Sie dienen gerne als „Nachtlager“ oder „Kinderspielplatz“ und sind insofern feuergefährdet. Schließen Sie die Türen, gerade wenn es sich um Brandschutztüren handelt.
  • Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, steht Ihnen Ihre Feuerwehr gerne zur Verfügung.

 

 

 

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F BMA - Brandmeldeanlage
23.04.2025 um 20:49 Uhr
Marburg, Temmlerstraße
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F BMA - Brandmeldeanlage
17.04.2025 um 00:39 Uhr
Marburg, Frauenbergstr.
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