Bürgerinformationen

Brandgefahren im Haushalt? Wer denkt schon so wirklich darüber nach!

Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Bürgerinformationen aufmerksam durch, damit Sie die Gefahrenschwerpunkte in Ihrem Haushalt kennenlernen können. Die Sicherheitstipps informieren über die Möglichkeit zur Verhütung von Gefahren, die im alltäglichen Leben vorkommen können, und wie Sie geeignete Gegenmaßnahmen treffen können.

Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Sicherheit ist unser Ziel!

Beachten Sie daher bitte unsere Sicherheitstipps!

Clipart @ Feurian

Osterfeuer

Lodernde Osterfeuer: ein weit verbreiteter Brauch!

 

Lodernde Osterfeuer sind ein weit verbreiteter Brauch in Deutschland und machen Vorfreude auf Freiluftfeiern an lauen Sommerabenden. Durch leichtsinniges Verhalten ist dieser Spaß aber oft getrübt. Schmerzhafte Verbrennungen, Brandschäden und auch ärgerliche Fehleinsätze für die Feuerwehr sind die Folgen. Bitte beachten Sie die Ratschläge des Deutschen Feuerwehrverbandes.

Osterfeuer1   Osterfeuer3

 

 

 

Sicherheitstipps

  • Vor dem Vergnügen kommen die Formalitäten. Vergessen Sie nicht, Ihr Osterfeuer bei der dafür örtlich zuständigen Behörde anzumelden. Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, für den Sie unter Umständen kostenpflichtig sind.
  • Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz, der Umwelt zuliebe. Kunststoffe wie Plastik und Autoreifen, aber auch andere Abfälle haben im Osterfeuer nichts verloren.
  • Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
  • Halten Sie wegen Rauch und Hitze ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Bäumen (mind. 50 m) und zu Straßen (mind. 100 m) ein. Beachten Sie die Hauptwindrichtung.
  • Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko.
  • Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass sich das Feuer nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.
  • Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab, achten Sie auf Funkenflug.
  • Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
  • Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material. Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.
  • Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.
  • Etwaige Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser so lange, bis die Schmerzen nachlassen. Bitte lassen Sie die Finger von so genannten Hausmitteln wie Mehl, sie stören die Heilung und führen zu schlimmen Narben. Bei größeren Verbrennungen alarmieren Sie den Notarzt.
  • Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.

Osterfeuer2

 

 

Für die Anmeldung von einem Osterfeuer ist für die Stadt Marburg das Stadtbüro Marburg zuständig.

Kontakt

Fachdienst 34/36 - Stadtbüro
Frauenbergstraße 35
35039 Marburg

Telefon: 06421 / 201-1801
Telefax: 06421 / 201-1828
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Website: https://www.marburg.de

 

 

Parken

Richtig parken kann Leben retten!

 

Wir kommen zu jedem, der uns braucht, aber leider kommen wir nicht immer durch.

Wo nach Meinung der Falschparker die Pkw "doch noch leicht durch passen", ist für die Feuerwehr oft Schluss. Denn die fährt breite, große Einsatzfahrzeuge, die etwas mehr Platz benötigen.

Wenn ein Menschenleben auf dem Spiel steht, müssen Sie damit rechnen, dass die Feuerwehr ihr Auto recht schnell, unsanft und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem Weg räumt. Zudem kommt auf Sie nicht nur ein Bußgeld wegen Falschparken zu, sondern ebenso eventuelle Schadenersatzansprüche die durch die Verzögerung der Einsatzfahrt entstanden sind!

Durch richtiges Parken helfen Sie uns ungemein dabei, unsere Hilfeleistungsfrist einzuhalten und Schäden so gering wie möglich zu halten.

Rettungsweg1   Rettungsweg2

 

Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, genügend Hydranten zur Verfügung zu stellen, damit die Feuerwehren nicht  "auf dem Schlauch stehen" und innerhalb weniger Minuten eine gute Löschwasserversorgung aufbauen können. Obwohl die Städte und Gemeinden ausreichend Hydranten zur Verfügung stellen, ist es leider oft unmöglich, von dort auch Löschwasser zu fördern, denn die Unterflurhydranten sind oft zugeparkt.

Hydrant2

 

 

Sicherheitstipps

  • Halten Sie auf Straßen die von der StVO geforderte Mindestdurchfahrtsbreite von 3 m ein.
  • Halten Sie sich an Einmündungen und Kreuzungen an die 5 Meter-Abstandsregel.
  • Halten Sie Park- und Halteverbote ein.
  • Denken Sie auch an Ihr Auto: Wer behindernd parkt, riskiert Lack- oder Blechschäden von vorbeifahrenden Fahrzeugen.
  • Parken Sie niemals vor Feuerwehrzufahrten, selbst dann nicht, wenn diese mit Ketten, Baken, Schranken oder Toren scheinbar blockiert sind. Diese werden im Brandfall durch uns per Schlüssel geöffnet bzw. entfernt. Werden Fahrzeuge HIER abgestellt, müssen sie abgeschleppt werden.
  • Achten sie darauf, dass Sie keine Hydranten auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand zustellen.

 

 

Videos

 

 

Rauchen

Vorsicht vor dem Genuss von Tabakwaren!

 

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, welche Gefahr von einer Zigarette ausgehen kann? Sicher, sie ist ungesund und erzeugt Krebs. Aber wie sieht es mit der Brandgefahr aus? Kleine Ursache, aber eine große Wirkung.

Sie werfen ja auch keine Zigarette achtlos aus dem Autofenster. Trotzdem werden jährlich riesige Waldbestände durch die winzige Zigarettenglut vernichtet. Und wie sieht es in Ihrer Wohnung aus? 

Bei Ihnen gibt es natürlich keine Anzeichen vom sprichwörtlichen Glück im Unglück. Brandlöcher in teuren Teppichen oder in der Couchgarnitur findet man bei Ihnen nicht. Sie rauchen nicht im Bett oder schlafen gar mit brennender Zigarette vor dem Fernseher ein. Sie überfordern Ihren Schutzengel also nicht.

Wir, die Feuerwehr, können aber mit Beispielen belegen, wo der Schutzengel zu spät kam, z. B. bei der Zigarette im Bett, die die letzte war, oder eine andere, die unbeobachtet aus dem Aschenbecher kippte und die Wohnung in Brand setzte.

Rauchen1   Rauchen2

 

 

Sicherheitstipps

  • Bleiben Sie stets hellwach, während Sie das Nikotin "genießen".
  • Denken Sie auch daran: Alkohol und Tabletten schränken Ihre Aufmerksamkeit ein und bringen Sie noch zusätzlich in Gefahr.
  • Entleeren Sie die Restglut aus Ihrem Aschenbecher niemals in den Papierkorb.
  • Benutzen Sie einen Aschenbecher und drücken sie die Kippen aus.
  • Zigaretten gehören nicht in den Mülleimer, denn sie können auch nach Stunden noch einen Schwelbrand verursachen.
  • Das Rauchen im Keller oder auf dem Dachboden birgt ebenfalls besondere Gefahren, weil herunterfallende Asche einen Brand auslösen kann, der unter Umständen erst deutlich später bemerkt wird.
  • Rauchen Sie niemals, wenn Sie mit brennbaren Flüssigkeiten umgehen.
  • Halten Sie sich an Rauchverbote z. B. in Tankstellen, Theatern, Labors oder im Wald.
  • Verzichten Sie auf das Rauchen beim Autofahren. Das Suchen nach heruntergefallenen Zigaretten hat schon viele Verkehrsunfälle verursacht.

 

 

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder retten Leben!

 

Rauchmelder9

Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an den direkten Folgen durch Brände, die Mehrzahl davon in Privathaushalten. Die Zahl der Todesfälle durch Folgeschäden ist darin nicht erfasst und liegt nach Expertenschätzungen bei ca. 7.000 - 8.000.

Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte, eine Unachtsamkeit im Haushalt, eine brennende Zigarette im Bett oder mit Feuer spielende Kinder Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen, wie Rauchmelder, zur Katastrophe führen.

Fast alle Brandtoten fallen nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer, die während der Schwelbrandphase entstehen. 95 % der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung durch die geruchlosen Gase. Wer im Schlaf überrascht wird, kann durch die giftigen Rauchgase Kohlenmonoxid, Chlor- oder Blausäuregas das Bewusstsein verlieren. Im schlimmsten Fall erstickt man, ohne auch nur einen Hustenreiz zu verspüren. Schon wenige Atemzüge können tödlich sein.

Der entstehende Rauch verbreitet sich um ein Vielfaches schneller als Feuer. Schon in wenigen Sekunden kann die gewohnte Umgebung so stark verrauchen, dass die Sicht behindert ist. Der Fluchtweg kann somit schnell unauffindbar sein. Es besteht Lebensgefahr!

Rauchwarnmelder retten Leben – der laute Alarm des Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können, die Feuerwehr zu rufen oder möglicherweise den Brand selbst zu bekämpfen. „Da sind Rauchwarnmelder unverzichtbar!"

 
Rauchwarnmelder2018

 

 

 

Gesetzeslage 

Hier haben wir nur den Gesetzestext für Hessen aufgeführt die mit diesem Thema in Verbindung stehen. Weitere Auskünfte kann Ihnen Ihr Rechtsbeistand des Vertrauens mitteilen. Jedes Bundesland hat seine eigene Gesetzgebung zur Rauchmelderpflicht, die zu beachten ist!

Hessiche Bauordnung - HBO 

 

§ 13 Abs. 5 Brandschutz

"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen."

Hessische Bauordnung von 2011

 

 

 

Faktencheck

 

Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Hessen?

  • In Neu- und Umbauten müssen seit dem 24. Juni 2005 Rauchwarnmelder eingebaut werden.
  • Für Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist, die endet jedoch am 31. Dezember 2014 endete.

 

 

Wie sind die Fristen in allen anderen Bundesländern?

Rauchmelder sind in Neubauten in allen 16 Bundesländern Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht ebenfalls für Bestandsbauten. In Sachsen besteht die Rauchmelderpflicht bereits seit 2016 für Neubauten, die Regelung für Bestandsbauten ist nach aktuellem Stand ab 2024 geplant.

 

 

Wo müssen Sie Rauchwarnmelder anbringen?

  • Rauchwarnmelder müssen in allen Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchwarnwarnmelder zu installieren.
  • In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. 
  • Weitere Informationen zur richtigen Installation finden Sie hier.

 

In Häusern mit mehreren Stockwerken sollten die Rauchwarnmelder im Flur auf den Etagen montiert werden. 

Wichtig ist ebenso ein Rauchmelder im Keller. In Küche und Bad sollten Sie auf eine Installation verzichten, weil dort durch Koch- und Wasserdämpfe Fehlalarme ausgelöst werden können.

Auch besonders staubige Räume eignen sich nicht für eine Installation. In größeren Häusern ist es sinnvoll, die Rauchwarnmelder miteinander zu vernetzen, so dass ein Kellerbrand auch von den in der Wohnung installierten Geräten gemeldet wird.

Rauchmelder6

 

 

Wer muss Rauchwarnmelder installieren?

  • der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)

 

 

Wer ist verantwortlich für die Rauchwarnmelder Wartung (Betriebsbereitschaft)?

  • In Mietwohnungen sind die Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) für die Wartung von Rauchwarnmeldern verantwortlich – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst. 

 

ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!

  • Im selbst genutzten Wohnraum ist der Eigentümer für die Wartung zuständig.
  • Weitere Informationen zur Wartung von Rauchwarnmelder finden Sie hier

 

 

Weitere Informationen

Sie möchten noch mehr Informationen zu Rauchwarnmeldern? 

https://www.rauchmelder-lebensretter.de bündelt viele wichtige Verbrauertipps zu Rauchwarnemldern, auf einem werbefreiem Infoportal.

 

 

 

Wie funktionieren Rauchwarnmelder?

RauchmelderalarmDie Geräte der meisten Hersteller arbeiten nach dem Streulichtprinzip. Bei Rauch in einer bestimmten Konzentration wird ein Lichtstrahl im Gerät auf eine Fotozelle gelenkt und löst den akustischen Alarm aus. Damit ersichtlich ist welcher Rauchwarnmelder ausgelöst hat blinkt eine rote LED auf.

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Normalzustand

Die Sensoren eines Rauchmelders arbeiten nach dem optischen Prinzip, das heißt in der Messkammer des Gerätes werden regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet, die im Normalzustand nicht auf die Fotolinse treffen.

Die Sensoren eines Rauchmelders arbeiten nach dem optischen Prinzip, das heißt in der Messkammer des Gerätes werden regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet, die im Normalzustand nicht auf die Fotolinse treffen.Rauchmelder4

 

Raucheintritt

Bei Raucheintritt in die Rauchmesskammer werden die ausgesendeten Lichtstrahlen gestreut und auf die Fotolinse abgelenkt. Das so erkannte Rauchsignal löst einen lauten Alarm aus. 

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Worauf ist beim Kauf zu achten?

Batteriebetriebene Rauchwarnmelder sind nicht teuer. Sie erhalten sie z. B. in Elektrofachgeschäften, Baumärkten und den Technikabteilungen von Kaufhäusern. Doch Vorsicht, denn es gibt viele Unterschiede in der Qualität der Rauchwarnmelder! Daher beachten Sie dabei bitte unsere Tipps beim Kauf eines Rauchwarnmelders!

Rauchmelder1

 

 

 

Tipps für den Kauf

  • Das Gerät sollte auf optischer Basis funktionieren.
  • Batteriebetriebene Geräte sollten den Batteriestatus anzeigen (Lebensdauer der Batterie: ca. 1-3 Jahre).
  • Der Rauchwarnmelder sollte das VdS-Prüfzeichen und ein CE-Zeichen aufweisen.
  • Eine Möglichkeit der Vernetzung der Rauchwarnmelder untereinander bieten.
  • Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung muss vorhanden sein.
  • Rauch muss von allen Seiten gut in den Melder eindringen können.
  • Markenhersteller gewähren mehrjährige Garantien.

 

 

 

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