Bürgerinformationen

Brandgefahren im Haushalt? Wer denkt schon so wirklich darüber nach!

Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Bürgerinformationen aufmerksam durch, damit Sie die Gefahrenschwerpunkte in Ihrem Haushalt kennenlernen können. Die Sicherheitstipps informieren über die Möglichkeit zur Verhütung von Gefahren, die im alltäglichen Leben vorkommen können, und wie Sie geeignete Gegenmaßnahmen treffen können.

Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Sicherheit ist unser Ziel!

Beachten Sie daher bitte unsere Sicherheitstipps!

Clipart @ Feurian

Wespen

Summ, summ, summ, was fliegt denn da rum?

 

Sobald es warm wird, fangen die Wespen an zu fliegen. Oft bauen Wespen gerade dort ihr Nest, wo wir Menschen es so gar nicht gebrauchen können. Dann kommt es schon mal vor, dass man ein Nest auf dem Dachboden oder im Garten entdeckt und wir Menschen uns davon gleich bedroht fühlen.

Schwarz-gelb ist gefährlich - dieses Bild haben die meisten Menschen im Kopf, wenn sie an Wespen denken.

Wespen haben meist einen schlechten Ruf, doch sie sind auch ein wertvolles Nutztier. Sie ernähren sich von Nektar, Pollen, Steinfrüchten, Pflanzensäften, tierischen Stoffen und anderen Insekten. Doch mal ehrlich, wer möchte gerne ein Wespennest auf seinem Grundstück haben.

Ein Wespennest von der "Deutschen Wespe" oder "Gemeinen Wespe" kann eine Volkgröße bis zu 7.000 Wespen haben.

Viele Menschen haben Angst vor Wespen, da sie befürchten von ihnen gestochen zu werden. Dies ist nicht ganz unbegründet, denn es gibt einige Menschen die auf die Stiche allergisch reagieren und dadurch dann ernsthafte medizinische Probleme bekommen.

 

Die Angst kann jedoch gemindert werden, wenn man die Wespe näher kennt. Die "Deutsche Wespe" und die "Gemeine Wespe" sind die einzigen beiden Arten, die dem Menschen lästig werden und als "Mitesser" an den Tisch kommen.

 

Deutsche Wespe

Wespe1

 

Gemeine Wespe

Wespe2

 

Hornisse

Hornisse

 

"Das Wespennest muss sofort weg!" - mit dieser Aussage wird auch die Feuerwehr im Spätsommer oft konfrontiert, wenn besorgte Bürger um Hilfe bitten. Wespen erfüllen aber eine wichtige, regulierende Funktion im Ökosystem, einige Wespenarten stehen sogar unter Artenschutz.

Die Entfernung von Nester muss durch fachlich ausgebildetes Personal durchgeführt werden! Meist reicht aber auch eine Beratung der betroffenen Menschen aus und eine Umsiedlung oder Entfernung ist gar nicht notwendig. In vielen Fällen können Hornissen-, Wespen-, Hummelnester toleriert werden. Durch ein wenig Rücksichtnahme ist ein Miteinander von Mensch und Tier möglich. Häufig können Hornissen- und Wespennester auch an ihrem Platz belassen werden, wenn einfache Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Wespe3

 

 

Die Feuerwehr ist zur Entfernung eines Nestes nur in Ausnahmefällen zuständig, nämlich wenn "Gefahr im Verzug" vorliegt. Die wenigsten Feuerwehren halten geeignete Schutzkleidung und Ausrüstung vor, um Wespen etc. umzusiedeln. Des Weiteren fehlt in den meisten Fällen die Fachkompetenz, um die verschiedenen Arten auseinanderhalten zu können.

Bei einer notwendigen Umsiedelung wenden Sie sich bitte an einen ortsansässigen Imker, Imkerverein oder kontaktieren die zuständige Naturschutzbehörde. Die Beauftragung eines fachlich ausgebildeten Insektenbekämpfers kann sehr teuer werden. 

Imker

 

 

Sicherheitstipps

  • Vermeiden Sie hektische Bewegungen! Hautflügler sind äußerst kurzsichtig und fliegen nahe an Sie heran, ohne Ihnen gleich etwas tun zu wollen.
  • Laufen Sie nicht barfuß über den Rasen! Wespen suchen dort nach Nahrung, aber auch Bienen und Hummeln halten sich dort bei der Blütensuche auf.
  • Gerade Kinder sollten süße Getränke im Freien nur aus verschlossenen Gefäßen mit einem Strohhalm trinken.
  • Lenken Sie die Wespen durch entfernte Nahrungsquellen von Ihrer Terrasse, Balkon oder Garten ab, indem Sie in sicherer Entfernung z. B. ein süßes Getränk aufstellen.
  • Auf keinen Fall wild um sich schlagen, sondern die Wespen sanft wegschieben.
  • Süße Speisen und Getränke nicht unbedeckt im Freien stehen lassen. Die Tiere werden vom Duft angelockt. Schutz bieten zum Beispiel Gazenetze oder Plexiglashauben.
  • Reste von Süßigkeiten am Mund von Kindern abwischen.
  • Wo Fallobst am Boden liegt, nicht barfuß laufen.
  • Abfallbehälter geschlossen halten, besonders in Parks sowie auf Spielflächen und auf Schulhöfen.
  • Wespen den Zugang zu Innenräumen versperren, zum Beispiel durch Vorhänge.
  • Helle Kleidung kann beruhigend wirken.
  • Perlenvorhänge an Terrassen- und Balkontüren schützen auch vor Fliegen.
  • Haarspray und Parfüm sollte man nicht benutzen, weil sie Wespen Nahrungsquellen vorgaukeln können.
  • Die Einflugschneise vor den Nestern ist in der Regel eng begrenzt, hier kann oft die Befestigung eines Brettes ausreichen, um eine unerwünschte Flugrichtung zu vermeiden.
  • Bei Nestern in Fensternähe kann ein Fliegengitter / Netz sehr hilfreich sein.
  • Hornissen fliegen selbst bei beginnender Dunkelheit und können sich vom Licht angezogen fühlen. Sollten diese in Ihren Wohnraum kommen, bewahren Sie Ruhe, schalten das Licht aus und lassen das Fenster oder Türe offen, damit die Hornisse wieder von alleine rausfliegt.

 

 

Kontakt

 

 

Gesetzeslage

Hier haben wir nur ein paar der Gesetzestexte aufgeführt die mit diesem Thema in Verbindung stehen. Weitere Auskünfte kann Ihnen Ihr Rechtsbeistand des Vertrauens mitteilen.

 

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG

§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

(1) Es ist verboten,

1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, 

 

§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten,

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

 

§ 69 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer wissentlich entgegen § 39 Absatz 1 Nummer 1 ein wild lebendes Tier beunruhigt.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer

1.entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 1

a) einem wild lebenden Tier nachstellt, es fängt oder verletzt oder seine Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt oder beschädigt oder

b) ein wild lebendes Tier tötet oder seine Entwicklungsformen zerstört,

2. entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 2 ein wild lebendes Tier erheblich stört,

3. entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 3 eine Fortpflanzungs- oder Ruhestätte aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört,

 

§ 71 Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in

1. § 69 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 3 oder Nummer 4 Buchstabe a,

2. § 69 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b oder Nummer 4 Buchstabe b oder

3. § 69 Absatz 3 Nummer 21, Absatz 4 Nummer 1 oder Absatz 5

bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die sich auf ein Tier oder eine Pflanze einer streng geschützten Art bezieht.

 

Weitere Informationen im aktuellen Bußgeldkatalog unter: https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-wespe

 

 

Definition "Gefahr im Verzug"

Die Sachlage, bei der ein Schaden eintreten oder ein Beweismittel verloren gehen würde, wenn nicht anstelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person handelt, wird im Verfahrensrecht als „Gefahr im Verzug“ (GiV) bezeichnet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gefahreneitritt bereits so nahe ist, dass das Eingreifen der zuständigen Behörde nicht mehr abgewartet werden kann. 

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/gefahr-im-verzug

 

 

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