Beitragsarchiv
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In Deutschland gilt ab dem 01. Juli 2014 eine Warnwestenpflicht, so wie es in den meisten europäischen Ländern schon seit Jahren der Fall ist. Mit dem Beschluss durch den Bundesrat tritt diese straßenrechtliche Vorschrift für alle Pkw´s, Lkw´s und Busse in Kraft, die in Deutschland zugelassen sind. Motorräder sind von dieser Pflicht dabei ausgenommen.
Spätestens ab Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug mindestens eine Warnweste vorhanden sein.
Die neue Warnwestenpflicht ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschrieben:
Hier haben wir nur ein paar der Gesetzestexte aufgeführt die mit diesem Thema in Verbindung stehen. Weitere Auskünfte kann Ihnen Ihr Rechtsbeistand des Vertrauens mitteilen.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO
§ 53a Absatz 2 Nr. 3 StVZO Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste
"(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:
3. in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen:
eine Warnweste."
Eine ganz neue Vorschrift ist die Warnwestenpflicht allerdings auch in Deutschland nicht. Bereits seit 2007 müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge Warnwesten mitführen, dies schreibt die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft vor.
Der Bundesrat folgt damit der Überzeugung, dass in Unfall- und Pannensituationen die Sichtbarkeit deutlich verbessert wird und dadurch Folgeunfälle gerade in Situationen mit schlechter Beleuchtung vermieden werden. Immerhin sind Personen die ihr Fahrzeug durch eine Panne oder einen Unfall verlassen, durch eine Warnweste für alle anderen Verkehrsteilnehmer besser sichtbar.
In anderen europäischen Ländern ist es bereits seit Jahren die Pflicht, eine Warnweste mitzuführen und diese bei einem Unfall oder einer Panne zu tragen. In Ungarn, Luxemburg, Slowenien, Belgien, Italien und Spanien gilt sogar eine Tragepflicht, für jeden Fahrzeuginsassen, der das Fahrzeug bei einer Panne oder Unfall verlässt. In anderen Ländern wie Österreich, Portugal, Slowakei, Kroatien und Frankreich gilt eine gekoppelte Verpflichtung, wobei die Warnweste nicht nur im Auto vorhanden sein muss, sondern auch im Bedarfsfall getragen werden muss. Diese Regelungen gelten dort für alle Verkehrsteilnehmer aus dem In- und Ausland. Die Strafen bei fehlenden Warnwesten oder wenn diese nicht getragen werden betragen zwischen 14,- Euro und 600,- Euro je nach dem jeweiligen Land.
Selbst wenn es keine einheitliche Regelung in der Europäischen Union über eine Warnwestenpflicht gibt, ist es empfehlenswert, eine Warnweste im Auto zu haben. Gerade im Urlaub können dadurch Missverständnisse mit der örtlichen Polizei ausgeräumt werden. Im Ausland werden Autofahrer oft kontrolliert, ob diese sich auch an die Warnwestenpflicht halten. Niemand sollte im Urlaub auf die Warnwesten verzichten, da gerade die Nachbarländer sehr hohe Bußgelder verhängen, wenn Autofahrer sich nicht an diese Pflicht halten. Da in einigen Ländern neben gelben und orangefarbenen Westen auch Rote erlaubt sind, sollten Autofahrer aus Deutschland immer nach den deutschen Gesetzen die Farbe auswählen. Immerhin werden in Deutschland keine roten Westen zulässig sein.
Der Gesetzgeber schreibt die Warnwestenpflicht ab dem 01. Juli 2014 vor und erwartet einen minimalen Kostenaufwand für die Bürger. Immerhin sind die Warnwesten keine kostenintensiven Anschaffungen. Allerdings muss bei der Anschaffung der Warnweste auf die DIN-Norm EN 471 geachtet werden. Diese besagt, dass die Westen in Gelb oder orange sein müssen und über reflektierende Teile verfügen müssen.
Da die Warnweste bereits beim Verlassen des Fahrzeuges angelegt werden muss, sollte diese im Handschuhfach, unter dem Sitz oder in einem Seitenfach der Tür verstaut werden. So ist die Warnweste immer griffbereit, wenn man in einen Unfall verwickelt ist oder eine Panne mit dem Fahrzeug hat. Der Kofferraum ist als Unterbringung für die Weste absolut ungeeignet, da die Warnweste in wichtigen Situationen nicht sofort griffbereit ist. Keine Klarheit herrscht bei den Politikern über die etwaige Höhe der Bußgelder.
Empfehlenswert ist die Warnweste unter dem Sitz aufzubewahren, um sie schon anziehen zu können bevor man sein Fahrzeug verlässt. Bitte denken Sie auch an ihre Beifahrer und halten Sie auch für ihn eine Warnweste bereit, selbst wenn dies in Deutschland nicht vorgeschrieben ist.
Auch wenn die Pflicht eine Warnweste mitzuführen erst im Juli 2014 in Kraft tritt, sollten Autofahrer bereits jetzt schon eine Weste für gefährliche Situationen mit führen. Gerade in den Nachbarstaaten hat es sich gezeigt, dass durch die bessere Sichtbarkeit der Personen, die ein Fahrzeug verlassen, weniger Folgeunfälle geschehen. Gerade auf Autobahnen oder Landstraßen, die unbeleuchtet sind, sind Personen auf oder neben der Fahrbahn sehr schlecht zu sehen. Daher sollte jeder Autofahrer zur eigenen Sicherheit nicht auf eine Warnweste verzichten.
Die Person mit Warnweste ist bei Dunkelheit sehr gut sichtbar, dagegen links daneben die Person ohne Warnweste verschwindet in der Dunkelheit.
Quelle: Kiel-Magazin
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