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Guten Rusch

Guten Rutsch, aber richtig!

Am Silvesterabend wird das alte Jahr mit viel Lärm verabschiedet. Das traditionelle Abbrennen von Feuerwerkskörpern birgt aber leider vielfältige Brandgefahren. Der Spaß der Silvesterknallerei kann sehr unangenehme Folgen haben. Wer das Neue Jahr nicht mit dem Besuch der Feuerwehr oder des Rettungswagens einleiten will, sollte zudem eine gewisse Vorsicht walten lassen.

  

Daher beachten Sie bitte unsere Sicherheitstipps...

 

Vorsicht beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk!

  

Am Silvesterabend wird das alte Jahr mit viel Lärm verabschiedet. Das traditionelle Abbrennen von Feuerwerkskörpern birgt aber leider vielfältige Brandgefahren. Der Spaß der Silvesterknallerei kann sehr unangenehme Folgen haben.

Durch Unfug oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hat schon für so manchen das neue Jahr schlecht angefangen. Schwere Unfälle und Brände häufen sich in der Silvesterzeit.

Die Tatsache, dass Feuerwerksartikel erst einem Alter von 18 Jahren frei verkäuflich sind, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier mit Sprengstoffen umgegangen wird.

Silvester1   Silvester2

 

 

Wie erkennt man zugelassene Feuerwerkskörper?

Auf geprüften Feuerwerkskörpern befindet sich auf dem Etikett ein entsprechender Aufdruck, mit einer 4stelligen BAM Nummer. Diese zeigt, dass der Feuerwerkskörper von der Bundesanstalt für Materialforschung / Prüfung (BAM) geprüft und zugelassen ist. 

Silvester3   Silvester4

 

Bitte kaufen Sie keine Feuerwerkskörper im Ausland die keine BAM Nummer haben. Bei aus dem Ausland eingeschmuggelten Krachern und Raketen ohne Prüfsiegel (BAM Nummer) droht eine Geldstrafe. Auch wenn die Verlockung groß ist, da die Feuerwerkskörper oft billiger sind und mehr Effekte haben, stellen sie eine große Gefahr für ihre Gesundheit bzw. ihr Leben dar. So können etwa aus Osteuropa eingeschmuggelte Böller vorzeitig explodieren und gefährliche Verletzungen verursachen.

Weitere wichtige Informationen über in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper erhalten Sie direkt über die Homepage der BAM.

 

 

Achtung - Silvester in Marburg:

Silverster MRIn Deutschland unterliegen alle pyrotechnischen Gegenstände dem Sprengstoffverordnung (1. Spreng V. §23 Abs. 1 vom 01.10.2009). Dort heißt es: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“ 

Wegen erhöhter Brandgefahr ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern wie Raketen und Böllern in der gesamten Marburger Oberstadt! Dieses Verbot umfasst auch Landgrafenschloss Marburg mit seinem Schlosspark, Lutherischem Kirchhof sowie der Fläche vor der Elisabethkirche.

In den Verbotszonen werden verstärkt Kontrollen durchgeführt. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können laut Ordnungsamt mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

 

 

Wir die Freiwillige Feuerwehr Marburg-Cappel wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr!

 

 

Sicherheitstipps

  • Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nur unter Aufsicht damit hantieren.
  • Silvesterfeuerwerk wie Knallkörper, Raketen etc. in jedem Fall kühl lagern und die Gebrauchsanweisungen beachten. Sie steht auf jedem Artikel und auf jeder Verpackung.
  • Aus einer Packung nur den Teil entnehmen, der sofort gebraucht wird.
  • Feuerwerk nicht in der Hand behalten und sofort wegwerfen. Nur mit ausgestrecktem Arm zünden und sofort Sicherheitsabstand einnehmen.
  • Feuerwerkskörper nur im Freien abbrennen. Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert wegwerfen (z. B. in Fenster oder andere Hausöffnungen).
  • Dachluken, Fenster und Tore in der Silvesternacht geschlossen halten.
  • Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder zielen.
  • Keinesfalls sollten pyrotechnische Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden.
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerkskörper nicht am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Beim Anzünden der Feuerwerkskörper für sich selbst und die Umgebung (z. B. Gebäude,  landwirtschaftliche Einrichtungen, Lagertanks mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen) ausreichenden, Sicherheitsabstand zu bewahren.
  • Raketen senkrecht in eine feststehende Flasche stecken. Dann erst die Schutzkappe abziehen und zünden. Die Flugrichtung muss so gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser oder auf leicht brennbares Material fliegen können.
  • Auf Oberleitungen und Dachvorsprünge beim Abschuss von Raketen achten.
  • Gebäudebesitzer: Ein besonderes Augenmerk auf fehlgeleitete Raketen und „Blindgänger“ richten.
  • Verzichten Sie bei Sturm auf das Abbrennen von Silvesterraketen, wegen der Gefahr des Abdriftens.
  • Verzichten Sie bei übermäßigem Alkoholgenus, auf das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk.
  • Achten Sie darauf, dass glühende Teile einer Wunderkerze nicht mit brennbaren Gegenständen in Berührung kommen.
  • Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern.

 

 

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