Rauchwarnmelder retten Leben!
Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.
Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an den direkten Folgen durch Brände, die Mehrzahl davon in Privathaushalten. Die Zahl der Todesfälle durch Folgeschäden ist darin nicht erfasst und liegt nach Expertenschätzungen bei ca. 7.000 - 8.000.
Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte, eine Unachtsamkeit im Haushalt, eine brennende Zigarette im Bett oder mit Feuer spielende Kinder Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen, wie Rauchmelder, zur Katastrophe führen.
Fast alle Brandtoten fallen nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer, die während der Schwelbrandphase entstehen. 95 % der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung durch die geruchlosen Gase. Wer im Schlaf überrascht wird, kann durch die giftigen Rauchgase Kohlenmonoxid, Chlor- oder Blausäuregas das Bewusstsein verlieren. Im schlimmsten Fall erstickt man, ohne auch nur einen Hustenreiz zu verspüren. Schon wenige Atemzüge können tödlich sein.
Der entstehende Rauch verbreitet sich um ein Vielfaches schneller als Feuer. Schon in wenigen Sekunden kann die gewohnte Umgebung so stark verrauchen, dass die Sicht behindert ist. Der Fluchtweg kann somit schnell unauffindbar sein. Es besteht Lebensgefahr!
Rauchwarnmelder retten Leben – der laute Alarm des Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können, die Feuerwehr zu rufen oder möglicherweise den Brand selbst zu bekämpfen. „Da sind Rauchwarnmelder unverzichtbar!"
Gesetzeslage
Hier haben wir nur den Gesetzestext für Hessen aufgeführt die mit diesem Thema in Verbindung stehen. Weitere Auskünfte kann Ihnen Ihr Rechtsbeistand des Vertrauens mitteilen. Jedes Bundesland hat seine eigene Gesetzgebung zur Rauchmelderpflicht, die zu beachten ist!
Hessiche Bauordnung - HBO
§ 13 Abs. 5 Brandschutz
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen."
Hessische Bauordnung von 2011
Faktencheck
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Hessen?
- In Neu- und Umbauten müssen seit dem 24. Juni 2005 Rauchwarnmelder eingebaut werden.
- Für Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist, die endet jedoch am 31. Dezember 2014 endete.
Wie sind die Fristen in allen anderen Bundesländern?
Rauchmelder sind in Neubauten in allen 16 Bundesländern Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht ebenfalls für Bestandsbauten. In Sachsen besteht die Rauchmelderpflicht bereits seit 2016 für Neubauten, die Regelung für Bestandsbauten ist nach aktuellem Stand ab 2024 geplant.
Wo müssen Sie Rauchwarnmelder anbringen?
- Rauchwarnmelder müssen in allen Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
- In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchwarnwarnmelder zu installieren.
- In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
- Weitere Informationen zur richtigen Installation finden Sie hier.
In Häusern mit mehreren Stockwerken sollten die Rauchwarnmelder im Flur auf den Etagen montiert werden.
Wichtig ist ebenso ein Rauchmelder im Keller. In Küche und Bad sollten Sie auf eine Installation verzichten, weil dort durch Koch- und Wasserdämpfe Fehlalarme ausgelöst werden können.
Auch besonders staubige Räume eignen sich nicht für eine Installation. In größeren Häusern ist es sinnvoll, die Rauchwarnmelder miteinander zu vernetzen, so dass ein Kellerbrand auch von den in der Wohnung installierten Geräten gemeldet wird.
Wer muss Rauchwarnmelder installieren?
- der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
Wer ist verantwortlich für die Rauchwarnmelder Wartung (Betriebsbereitschaft)?
- In Mietwohnungen sind die Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) für die Wartung von Rauchwarnmeldern verantwortlich – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!
- Im selbst genutzten Wohnraum ist der Eigentümer für die Wartung zuständig.
- Weitere Informationen zur Wartung von Rauchwarnmelder finden Sie hier.
Weitere Informationen
Sie möchten noch mehr Informationen zu Rauchwarnmeldern?
https://www.rauchmelder-lebensretter.de bündelt viele wichtige Verbrauertipps zu Rauchwarnemldern, auf einem werbefreiem Infoportal.
Wie funktionieren Rauchwarnmelder?
Die Geräte der meisten Hersteller arbeiten nach dem Streulichtprinzip. Bei Rauch in einer bestimmten Konzentration wird ein Lichtstrahl im Gerät auf eine Fotozelle gelenkt und löst den akustischen Alarm aus. Damit ersichtlich ist welcher Rauchwarnmelder ausgelöst hat blinkt eine rote LED auf.
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Normalzustand
Die Sensoren eines Rauchmelders arbeiten nach dem optischen Prinzip, das heißt in der Messkammer des Gerätes werden regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet, die im Normalzustand nicht auf die Fotolinse treffen.
Die Sensoren eines Rauchmelders arbeiten nach dem optischen Prinzip, das heißt in der Messkammer des Gerätes werden regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet, die im Normalzustand nicht auf die Fotolinse treffen.
Raucheintritt
Bei Raucheintritt in die Rauchmesskammer werden die ausgesendeten Lichtstrahlen gestreut und auf die Fotolinse abgelenkt. Das so erkannte Rauchsignal löst einen lauten Alarm aus.
Worauf ist beim Kauf zu achten?
Batteriebetriebene Rauchwarnmelder sind nicht teuer. Sie erhalten sie z. B. in Elektrofachgeschäften, Baumärkten und den Technikabteilungen von Kaufhäusern. Doch Vorsicht, denn es gibt viele Unterschiede in der Qualität der Rauchwarnmelder! Daher beachten Sie dabei bitte unsere Tipps beim Kauf eines Rauchwarnmelders!
Tipps für den Kauf
- Das Gerät sollte auf optischer Basis funktionieren.
- Batteriebetriebene Geräte sollten den Batteriestatus anzeigen (Lebensdauer der Batterie: ca. 1-3 Jahre).
- Der Rauchwarnmelder sollte das VdS-Prüfzeichen und ein CE-Zeichen aufweisen.
- Eine Möglichkeit der Vernetzung der Rauchwarnmelder untereinander bieten.
- Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung muss vorhanden sein.
- Rauch muss von allen Seiten gut in den Melder eindringen können.
- Markenhersteller gewähren mehrjährige Garantien.
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