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Im Auto unterwegs, die Musik läuft und dann dies…
Was sind das für seltsame Geräusche hinter mir und was bedeuten Sie?
Informieren Sie sich, denn es betrifft genau Sie!
Mancher Autofahrer auf deutschen Straßen könnte sich bald an Hollywood erinnert fühlen, wenn hinter ihm die Polizei auftaucht. Ein greller Sirenenton jault auf und im Rückspiegel flimmert ein rotes Blinklicht, auf dem Dach des Polizei Streifenwagens. Als Verstärkung von Blaulicht und Martinhorn kommt eine Signaltechnik nach US-Vorbild in Deutschland zum Einsatz.
Zunächst in sechs der sechzehn Bundesländer. Nicht alle sind überzeugt von vielfältigeren Klängen und Farben der Polizei. Ob das neue Signal eingesetzt wird, liegt also in der Hand des jeweiligen Bundeslandes. Neben Vorreiter Hessen, wo die Zusatztechnik ergänzend zum bekannten Blaulicht bereits eingesetzt wird, planen dies auch Rheinland-Pfalz, Thüringen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Berlin. Fünf Länder wollen eine Einführung prüfen, fünf sehen vorerst keinen Grund, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.
Dass es nicht um filmreife Action-Effekte geht, lässt schon aus der geänderten StVZO § 52 Absatz 3 und § 55 Absatz 3a & 4 erahnen, die seit dem 01. August 2013 eine bundesweite Rechtsgrundlage für die Zusatzausstattung von Polizei Streifenwagen ermöglicht. „Optisches Anhaltesignal“ heißt das rote Blinklicht amtlich und darf nur nach vorne strahlen. Ergänzt wird es durch ein akustisches Signal, das sogenannte „Anhaltehorn“.
Das rote Blinklicht darf nur in Verbindung mit dem Anhaltehorn und der roten Lichtschrift verwendet werden. Dabei ist diese Sirene im US-Sound vom „Martinhorn“ plus Blaulicht zu unterscheiden, dass das klassische Signal für Polizeiwagen im Einsatz ist.
Mit den Zusatzeffekten soll Autofahrern künftig klarer gemacht werden, dass ausdrücklich Sie selbst gemeint sind. Vorteil der neuen Technik ist, dass die Streifenwagen zu kontrollierende Fahrzeuge nicht mehr überholen müssen, um es zum Anhalten aufzufordern.
Mehr zum Thema Martinhorn und Blaulicht finden Sie in unseren Bürgerinformationen und dem historischem Beitrag Blaulicht & Martinhorn.
Quellen: | Kölner Stadtanzeiger | |
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